Kontakt + Anfahrt

Unser Hof befindet sich zwischen Schwerin und Hagenow in dem kleinen Örtchen 19075 Mühlenbeck (Mecklenburg- Vorpommern).

Tel.: 0174/ 1776 775
Email: [email protected]
 

Spontane Besuche und Wanderungen sind leider nicht möglich, daher bitten wir um rechtzeitige Anfragen bzw. Anmeldungen.

Unser Hof verfügt über eine einfache biologische Toilette und ist (noch) nicht vollständig barrierefrei.

Weitere Fotoeindrücke und Informationen finden Sie bei Facebook und Instagram.

https://www.facebook.com/profile.php?id=61554508976374

https://www.instagram.com/unsere_kleine_burderei/

News


Der Sommer ist da und Nerwa blickt freudig auf das Kommende....

Aktuell starten wir mit den genaueren Planungen für unser kleines Häuschen, das nun dank der weitreichenden finanziellen Unterstützung entstehen kann.

Über jegliche weitere Unterstützung der tatkräftigen Art freuen wir uns  ebenso :)

"Ein kleines Häuschen für die Burderei"


...dieser Traum wird wahr dank unserer erfolgreichen Teilnahme an einem Crowdfunding der Wemag und bei Gofundme. Somit können wir zukünftig wetterunabhängiger arbeiten und müssen die oft lange im Voraus geplanten Termine nicht absagen.
Wir sagen von Herzen DANKE für die vielen Unterstützungen durch Spenden, fleißiges Teilen, Daumen drücken und mitfiebern.
Das hat uns viel bedeutet und gezeigt, wofür wir die Burderei gegründet haben: um Menschen über die Tiere zusammenzubringen.
Wir freuen uns weiterhin über Unterstützung von Firmen, die vielleicht noch etwas für den Aufbau beisteuern möchten (Verleih Gerätschaften, Material, Tatkraft)

Neu: "Auf in die Praxis, fertig, los!" (Achtung: Termin- und Zeitänderung)

Unter diesem Motto steht der jeweils geplante Weiterbildungstag, der vielfältige Einblicke in die Praxis der tiergestützten Arbeit bieten wird. 

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die erste Anregungen suchen oder aber bereits tiergestützt arbeiten und auf der Suche nach weiteren Ideen sind. Dieses Seminar ist eigenständig oder kann als Aufbauseminar für meine Veranstaltungen "Einblicke in die tiergestützte Arbeit - Theorie & Praxis" genutzt werden. 

"Unsere Seminare auf einen Blick für das 2.Halbjahr 2025"

Anmeldungen sind ab sofort möglich. 
Es handelt sich immer um kleine Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, um den persönlichen Austausch zu ermöglichen.

Projekt mit Herz

Mit dem Erwerb dieser Briefumschläge können Sie unser Projekt persönlich unterstützen und Anderen eine Freude machen. Schreiben Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse haben und bspw. Briefumschläge bei sich in der Firma/ Einrichtung auslegen möchten.

Sommerangebot

Einen Tag lang gemeinsam mit unseren Tieren wunderbare Abenteuer erleben... Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Bitte beachten: die Plätze sind begrenzt :)

Gutschein

Unsere Gutscheine für eine Esel- oder Ziegenwanderung sind fertig und warten darauf, verschenkt zu werden.

Zweitägige Weiterbildung

Einladung zur Weiterbildung "Intensive Einblicke in die tiergestützte Arbeit - Theorie & Praxis".
Hier werden detaillierte theoretische Inhalte und eine Methodenvielfalt in einer zweitägigen Veranstaltung vereint. Davon können insbesondere Interessierte, die bereits Projekte oder eine Selbständigkeit planen, profitieren. Darum schnell einen der 10 vorhandenen Plätze für September sichern 🙂 


 Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vielen Dank für Ihr Interesse, dass Sie/ Ihr Kind/ Ihre Einrichtung an den tiergestützten Projekten in „Unserer kleinen Burderei“ teilnehmen möchte(n).
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen der „kleinen Burderei“, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einem Angebot oder die Buchung einer Leistung erkennt die/ der Teilnehmer(in) bzw. die gesetzliche Vertretung diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. 

1. Inhalt und Ziele

Das Projekt hat das Ziel, die TeilnehmerInnen mithilfe von Tieren in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern. Die durchführende Projektleitung Andrea Hauser ist Diplom Sozialpädagogin, Staatlich anerkannte Heilerzieherin und Fachkraft für tiergestützte Pädagogik (ISAAT, 2007).
Tiergestützte Pädagogik beinhaltet verschiedenste und am Prinzip der Ganzheitlichkeit orientierte Ansätze: bspw. (gemeinsame) Tierversorgung (füttern, Ställe reinigen, Fellpflege), Körperkontakt, Bewegungsanreize (Spaziergänge).
In einem Erstgespräch werden zwischen Projektleitung und den TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzlichen VertreterInnen individuelle Ziele besprochen und vereinbart, die im Verlauf der Förderstunden verfolgt werden sollen. Eine Überprüfung der Ziele und Herangehensweisen sowie eine (bei Bedarf) Überarbeitung findet anhand von individuell vereinbarten Zwischengesprächen statt. Es finden je nach Bedarf Förderstunden im Einzelsetting oder in Kleingruppen statt. 


2 Termine

Die Terminvereinbarung findet im Rahmen der Teilnahme- und Kooperationsverträge statt.
Die vereinbarten Termine sind somit fest im Voraus eingeplante Zeiten, die speziell für Ihr Sie/ Ihr Kind/ Ihre Einrichtung etc. vorgehalten werden. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, teilen Sie dies bitte mindestens 24h zuvor mit. Andernfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden. Die Projektleitung ist dazu bereit, einen Ersatztermin zu vereinbaren, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Die Fördereinheiten finden zu allen Jahreszeiten statt. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und angekündigte Urlaubszeiten. Bei Absagen aufgrund von extremen Witterungsverhältnissen (Sturm, Glatteis etc.) und krankheitsbedingten Ausfällender Projektleitung entstehen keine Kosten und diese bietet auf Wunsch einen Ersatztermin an.

3 Umgang mit Allergien, Erkrankungen, Diagnosen

Für eine gelingende Zusammenarbeit ist es von hoher Bedeutung, dass die TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen alle relevanten Informationen zu Allergien, (Vor-) Erkrankungen und Diagnosen bekannt geben und die Selbstauskunft ausfüllen.
Einige Allergien (z.B. gegen Heu, Tierhaare) können einer Teilnahme entgegenstehen.

4 Haftung

Das Projekt ist umfangreich über eine Betriebshaftpflicht abgesichert. Es wird der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung empfohlen. 


Zum pädagogischen Konzept gehört der Aufenthalt in der Natur: bitte achten Sie je nach Jahreszeit auf Sonnenschutz (Creme und Sonnenhut/ -mütze) und Insektenschutz, witterungsgerechte sowie praktische Kleidung und immer feste Schuhe (mit offenen Sandalen ist eine Teilnahme aus Gründen der Verletzungsgefahr nicht möglich). Für eventuelle Beschädigungen oder Verschmutzungen kann keine Haftung übernommen werden. Bitte bedenken Sie ebenfalls den Zeckenschutz und suchen Sie sich/ Ihr Kind/ die TeilnehmerInnen je nach Jahreszeit im Anschluss nach möglichen Zecken ab.
Im Umgang mit Tieren können gewissen Risiken auch bei größter Sorgfalt und Umsicht nicht ausgeschlossen werden. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Projektleitung den sicheren Umgang (ruhige Bewegungen, Sicherheitsabstände) lehrt und je nach Auffassungsgabe der TeilnehmerInnen regelmäßig wiederholt.
Alle eingesetzten Tiere (Esel, Hühner, Ziegen, Hunde) sind im tiergestützten Einsatz erfahren. Die Hunde haben eine Eignungseinschätzung durchlaufen. Die Esel werden aus Altersgründen nicht mehr geritten. Vorliegende (Anfangs-) Ängste finden garantiert Beachtung. Bitte nutzen Sie diesbezüglich die Selbstauskunft und suchen Sie jederzeit das persönliche Gespräch, wenn Veränderungen aufgetreten sind.

5 Hofordnung

Auf dem gesamten Hof herrscht Rauchverbot. 
Die Mitnahme von eigenen Hunden und anderen Tieren ist nicht erlaubt.
Den Anweisungen der Projektleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Die jeweiligen Stallungen, Koppeln und Ausläufe werden nur in Begleitung der Projektleitung betreten. 
Die Tiere werden nicht eigenmächtig und aus der Hand gefüttert.
Das Betreten des Hofgeländes ist nur bei vereinbarter Fördereinheit und in Anwesenheit der Projektleitung gestattet.
Für persönliches Eigentum der TeilnehmerInnen, das auf dem Hof gelagert oder vergessen wird, kann keine Haftung übernommen werden.

6 Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Projektleitung für minderjährige bzw. unmündige TeilnehmerInnen beginnt erst mit der unmittelbaren Übergabe durch die/ den Personensorgeberechtigten oder die beauftragte Begleitperson bzw. mit Beginn der Fördereinheit.  Die Aufsichtspflicht endet mit der Fördereinheit oder der vorherigen Übergabe an den Personensorgeberechtigten oder die beauftragte Begleitperson. In Pausen und Wartezeiten dürfen minderjährige bzw. unmündige TeilnehmerInnen nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände verweilen.


7 Vergütung

Die Vereinbarung zur Vergütung der Förderstunden erfolgt individuell und wird im Teilnahme- bzw. Kooperationsvertrag schriftlich festgehalten. Auf Wunsch werden Förderpläne und sonstige Berichte angefertigt (bspw. für Hilfeplangespräche), für diese erfolgt eine separate Rechnung. 

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und wird je nach Absprache bar oder als Überweisung fällig. Der offene Rechnungsbetrag wird, gemäß den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Projektleitung behält sich vor, die angegebenen Preise gegebenenfalls an veränderte Bedingungen (bspw. Preissteigerungen bei Futter oder Versicherungen) anzupassen. Eventuelle Preiserhöhungen werden der anderen Vertragspartei einen Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten Preise als anerkannt.

Für Esel- und Ziegenwanderungen wird eine Vorauszahlung von 25 Euro als Überweisung auf das angegebene Konto fällig. Diese Summe wird im Anschluss verrechnet oder verfällt bei fehlender Abmeldung. Falls der/ die AuftraggeberIn bzw. ein oder mehrere TeilnehmerInnen die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf eine Preisminderung. 

7.1 Fortbildungen

Die jeweilige Teilnahmegebühr für Fortbildungsangebote wird nach Rechnungsstellung im Voraus fällig.
Widerrufsrecht/ Umgang mit Absagen: Sie haben das Recht, diesen Vertrag ab Vertragsabschluss binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dafür schicken Sie mir bitte eine eindeutige schriftliche Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail, siehe anhängige Kontaktdaten) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.
Ich behalte mir das Recht vor, die Veranstaltung aus zwingenden Gründen (z.B. „höhere Gewalt“, Krankheit meinerseits o.ä.) abzusagen oder räumlich und/ oder zeitlich zu verlegen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemühe ich mich um einen geeigneten Ausweich- bzw. Ersatztermin. Sollte eine Weiterbildung überhaupt nicht stattfinden können und deshalb ersatzlos abgesagt werden, wird der Teilnahmebeitrag vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche (bspw. für Fahrt- oder Hotelkosten) bestehen allerdings nicht.

Stornierungsgebühren: Die Stornierung der Teilnahme an einer Fortbildung ist nur schriftlich möglich. Sollte der freiwerdende Platz durch einen/eine Nachrücker/in besetzt werden oder der/die ursprüngliche Seminar-Teilnehmer/in selbst eine/n Ersatzteilnehmer/in verbindlich benennen können, wird die Seminargebühr erstattet. Ansonsten werden folgende Beträge zurückerstattet:
– bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Teilnahmebeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurückerstattet
- im Anschluss bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % des Teilnahmebeitrages zurückerstattet
– bei späterer Abmeldung werden 30 % des Teilnahmebeitrages zurückerstattet
Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. 
Bei Nichterscheinen des/der angemeldeten Teilnehmer/in ohne vorherige persönliche und schriftliche Abmeldung kann keine Erstattung der Seminargebühr erfolgen.


8 Vertragsdauer und Kündigung

Der abgeschlossene Teilnahme- Vertrag oder Kooperationsvertrag besteht für unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zur Häufigkeit der Teilnahme können nur Empfehlungen ausgesprochen werden (Empfehlung: wöchentlich oder 14tägig). Bei größeren Abständen können unter Umständen bspw. durch fehlende Kontinuität nicht die gewünschten Erfolge erzielt werden.
Der Teilnahme – oder Kooperationsvertrag kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonatsgekündigt werden.


9 Schriftform

Alle Änderungen und Nebenabreden des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.


10 Zusammenarbeit mit anderen KooperationspartnerInnen

Wenn Sie den fachlichen Austausch mit anderen KooperationspartnerInnen wünschen, können Sie eine durch die Projektleitung ausgearbeitete und datenschutzkonforme Schweigepflichtsentbindung ausfüllen. Darin legen Sie fest, mit welchen KooperationspartnerInnen und zu welcher Thematik ein Austausch stattfinden darf. Diese Schweigepflichtsentbindung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Sie können ebenfalls ein Dokument zur Fotoerlaubnis nutzen, wenn Sie (mit Zustimmung des Kindes) die Erstellung von Fotos möchten.

11 Datenschutz

Alle von die TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzlichen VertreterInnen übermittelten personenbezogenen Daten (bspw. Diagnostiken, Förderpläne) werden von der Projektleitung gemäß der DSGVO und des BDSG ausschließlich für die Erfüllung und Abwicklung der vereinbarten Leistungen verarbeitet. Darüber hinaus dienen diese Daten zur  Rechnungsstellung, Dokumentation, Verfassung von Förderplänen, sowie Änderungen des Vertragsverhältnisses. Alle erhobenen Daten werdenverschlossen aufbewahrt. Diese Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich für die Zukunft widerrufen (Artikel 21 DS- GVO). Sie haben das Recht auf Auskunft und Löschung (Artikel 15 und 17 DS- GVO). Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt. Die weiteren Betroffenenrechte gemäß DS- GVO haben ebenfalls Bestand. Bitte nutzen Sie die Vorlagen zur Schweigepflichtsentbindung, wenn Sie einen Austausch bspw. zu TherapeutInnen etc. wünschen.


12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.